Unsere Hackgutqualitäten

Bei Holzhackgut findet man oft große Qualitätsunterschiede, die sich auf die Kesselleistung, beziehungsweise erhöhtem Wartungsaufwand der Feuerungsanlage auswirken können. Aufgrund der qualitativen Unterschiede wurden 2010 von NAWARO Übernahmerichtlinien eingeführt. Diese waren der Anstoß zur Entwicklung der ÖNORM C 4005. Die 2013 erschienene (und 2016 überarbeitete) ÖNORM C 4005 ist angeglichen an unsere Qualitätsstufen, sie beschreibt jedoch die Qualitäten des Ausgangsmaterials und nicht des Holzhackguts. Nachfolgend finden Sie eine Übersicht der von NAWARO definierten Qualitäten für das Holzhackgut.

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Qualität 1

  • Waldhackgut aus Stammholz und Laubbaumästen
    (entspricht etwa Rohstoffgruppe C1 nach ÖNORM C 4005)
  • Nadel- beziehungsweise Rindenanteil, maximal 5%, nur aus dem gehackten Stamm stammend, sowie Sägehackgut
  • Erzeugt mit Trommel- oder Scheibenhacker
  • Der Feinstoffanteil (<3,15mm) liegt unter 15%

Qualität 2

  • Waldhackgut, Sägehackgut und Sägehackgutmischungen aus Energieholz samt Kronenmaterial
    (Rohstoffgruppe C1 (für Laubholz) und C2 (für Nadelholz) nach ÖNORM C 4005)
  • Erzeugt durch Scheiben- oder Trommelhacker und Schreddermaschinen
  • Nadeln sind grün oder braun
  • Der Holzanteil beträgt mindestens 70%
    Der Feinstoffanteil (<3,15 mm) liegt unter 20%

Qualität 3

  • Waldhackgut, Sägehackgutmischungen und Schreddermaterial aus Ästen und Waldrestholz
    (Rohstoffgruppe C3 nach ÖNORM C 4005)
  • Kein humifiziertes Material, Nadeln grün oder braun
    Die Ware wird reklamiert, wenn der Humifizierungsprozess schon begonnen hat oder Fremdkörper enthalten sind
  • Der Holzanteil beträgt mindestens 50%.
    Der Feinstoffanteil (< 3,15 mm) liegt unter 25%
    (Bei Waldrestholz mit Nadelanteilen sind lt. ÖNORM C 4005 bis zu 30% Feinanteil möglich)

Qualität 4

  • Waldhackgut, Schreddermaterial und Rinde, verwertbar mit geringfügigen Verunreinigungen und beginnender Humifizierung
  • Liegt der Feinstoffanteil augenscheinlich über 30% ist jedenfalls ein Siebschnitt vorzunehmen
  • Ausgangsmaterial ist zumeist überlagertes Material (Rohstoffgruppe C3/C4 nach ÖNORM C 4005)
  • Ergibt der Siebschnitt einen Feinstoffanteil von über 30% wird die Ware abgelehnt

Weitere Informationen finden Sie in unseren Biomasse-Übernahmerichtlinien:
http://www.nawaro-energie.at/wp-content/uploads/%C3%9Cbernahmerichtlinien-NAWARO-Energie-GmbH-_-2018.pdf

Einfach sicher – erneuerbare Energie für eine lebenswerte gemeinsame Zukunft.

Herzliche Grüße

Ihr NAWARO – Team